Klare Abmachungen sind die Basis für gute Geschäfte
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen basieren auf dem schweizerischen Obligationenrecht, den Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau, den Empfehlungen des Schweizer Hobelwerksverbandes und den Vereinbarungen unseres Verbandes mit Holzbau Schweiz.
Schweizerisches Obligationen Recht (OR)
Alle unsere Aufträge mit Lieferungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben des Kaufvertragsrechtes (OR, Art 184 ff.) abgewickelt.
Schweizerische Handelsgebräuche für Schnittholz
Als Herausgeber zeichnen:
  • Holzbau Schweiz
  • Lignum, Holzwirtschaft Schweiz
  • Holzindustrie Schweiz (HIS)
  • Waldwirtschaft Schweiz (WVS)
  • Verband Schweizer Hobelwerke (VSH)
Download Produktions- und Lieferbedingungen
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